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Herausgabe dynamischer IP-Adresse LG Hamburg Beschluss vom 23.06.2005 - Rechtsprechung (die Webseite des Fachartikels besuchen)

Das LG Hamburg hat mit einem Beschluss vom 23.06.2005 die Beschwerde gegen den Beschluss des AG Hamburg vom 26.05.2005 kostenpflichtig verworfen und damit bestätigt, dass ein Internet-Access-Provider bei Vorliegen einer dynamischen IP-Adresse und Zeitpunkt des Zugriffs zur Herausgabe der persönlichen Daten gem. § 113 TKG verpflichtet ist. 

- LG Hamburg Beschluss vom 23.06.2005 - 631 Qs 43/05 -


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