Home > Rechtscenter > Haus und Recht > Reparaturaufwendungen für Wasserversorgungsanlagen BGH Urteil vom 01.02.2007
Reparaturaufwendungen für Wasserversorgungsanlagen BGH Urteil vom 01.02.2007 - Rechtscenter Haus und Recht (die Webseite des Fachartikels besuchen)
Auch wenn das städtische Versorungsunternehmen Inhaber abzweigender Hausanschlüsse auch innerhalb des von einem Leitungswasserschaden betroffenen Privatgrundstückes ist, hat die Gemeinde gegen den begünstigten Grundstückseigentümer kraft öffentlich-rechtlicher Regelung einen Anspruch auf Erstattung der Reparaturaufwendungen.
- BGH Urteil vom 01.02.2007 - III ZR 289/06 -
Ihre Rezension Ihre Stimme zu Lesezeichen
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es JuraOffice auch nach RDG untersagt ist, rechtsberatend tätig zu werden.In Einzelfällen sollten Sie sich an Ihren Anwalt wenden.
Gerne verweist JuraOffice auch an seine Partneranwälte. Weitere Informationen erhalten sie hier.
zurück







