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Rückzahlungsanspruch BAG Urteil vom 10.03.2005 - Rechtsprechung (die Webseite des Fachartikels besuchen)

In einem Urteil vom 10.03.2005 hat das BAG dem Arbeitnehmer aufgegeben, erhebliche Mehrzahlungen seinem Arbeitgeber anzuzeigen. Der Arbeitgeber, der von der Überzahlung Kenntnis erlangt, muß den Rückzahlungsanspruch innerhalb der im Tarifvertrag festgelegten Frist geltend machen.Wenn Sie zu diesem Thema weitere Informationen wünschen, haben wir zur schnellen Bearbeitung Ihrer Anfrage ein Formular hinterlegt.weiter zum Kontaktformular


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