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Staatsangehörigkeit kann wegfallen BVerfG Beschluss vom 24.10.2006 - Rechtsprechung (die Webseite des Fachartikels besuchen)

In einem Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 24.10.2006 hat der 2. Senat klargestellt, dass bei erfolgreicher Anfechtung der Vaterschaft durch einen deutschen Staatsangehörigen zugleich die deutsche Staatsangehörigkeit des betroffenen Kindes wieder wegfällt.

- BVerfG Beschluss vom 24.10.2006 - 2 BvR 696/04 -


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