zurück zum Content


Home > Rechtsprechung > Telekom Prozess

< zurück

Telekom Prozess - Rechtsprechung (die Webseite des Fachartikels besuchen)

In dem Mammutverfahren gegen die Deutsche Telekom vor dem Landgericht Frankfurt, vertritt die 7. Kammer für Handelssachen die Auffassung, dass das Sammelwertverfahren bei der Bewertung der Immobilienbestände der Deutsche Telekom nicht hätte zur Anwendung gelangen dürfen, da es eine unzulässige Methode darstelle. Dies ist ein positives Signal in Richtung der von unseren Partneranwälten BOOS BREDELIN PINTERNAGEL vertretenen Klienten.


Wenn Sie zu diesem Thema weitere Informationen wünschen, haben wir zur schnellen Bearbeitung Ihrer Anfrage ein Formular hinterlegt.

Ihre Rezension Ihre Stimme zu Lesezeichen

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es JuraOffice auch nach RDG untersagt ist, rechtsberatend tätig zu werden.
In Einzelfällen sollten Sie sich an Ihren Anwalt wenden.
Gerne verweist JuraOffice auch an seine Partneranwälte. Weitere Informationen erhalten sie hier.