Telekom Prozess - Rechtsprechung (die Webseite des Fachartikels besuchen)
In dem Mammutverfahren gegen die Deutsche Telekom vor dem Landgericht Frankfurt, vertritt die 7. Kammer für Handelssachen die Auffassung, dass das Sammelwertverfahren bei der Bewertung der Immobilienbestände der Deutsche Telekom nicht hätte zur Anwendung gelangen dürfen, da es eine unzulässige Methode darstelle. Dies ist ein positives Signal in Richtung der von unseren Partneranwälten BOOS BREDELIN PINTERNAGEL vertretenen Klienten.
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