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Trennungsunterhalt BGH Urteil vom 17.01.2007 - Rechtsprechung (die Webseite des Fachartikels besuchen)

Der für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des BGH hat noch einmal klargestellt, dass mehrere unterhaltspflichtige Väter in analoger Anwendung des § 1606 Absatz 3 Satz 1 BGB anteilig für den durch die Betreuung der Kinder (ehelich und unehelich) bedingten Unterhaltsbedarf der Mutter haften. Regelmäßig sei nicht zu beanstanden, dass für die tatrichtleriche Bemessung des angemessenen Selbstbehalts, von einem etwa hälftigen zwischen dem notwendigen und dem angemessenen Selbstbehalt liegenden Wert ausgegangen wird.

- BGH Urteil vom 17.01.2007 - XII ZR 104/03 -


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