Versorgungsausgleich I BGH Beschluss vom 28.09.2005 - Rechtsprechung (die Webseite des Fachartikels besuchen)
In einem Beschluss vom 28.09.2005 hat der BGH klargestellt, dass der ausgeleichsberechtigte Ehegatte, der in der Trennungszeit mit der Pflege und Erziehung gemeinsamer Kinder eine wesentliche aus der Ehe herrührende Aufgabe alleine übernimmt,auch bei einem sehr kurzen Zusammenleben der Eheleute und langer Trennungszeit Anspruch auf regelmäßigen Versorgungsausgleich hat, ein Ausschluss oder die Herabsetzung nicht gerechtfertigt sind.
- BGH Beschluss vom 28.09.2005 XII ZB 177/00 -
Ihre Rezension Ihre Stimme zu Lesezeichen
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es JuraOffice auch nach RDG untersagt ist, rechtsberatend tätig zu werden.In Einzelfällen sollten Sie sich an Ihren Anwalt wenden.
Gerne verweist JuraOffice auch an seine Partneranwälte. Weitere Informationen erhalten sie hier.








