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Versorungssperre Pro und Contra KG Berlin Urteil vom 08.07.2004 - Rechtscenter Haus und Recht (die Webseite des Fachartikels besuchen)

Angesichts steigender Mietausfälle im Bereich der gewerblichen Wohnungswirtschaft dürfte die Entscheidung des KG Berlin vom 08.07.2004 die Diskussion um das Pro und Contra von Versorgungssperren im Gewerberaummietrecht neu beleben. Bekanntlich vertritt die herrschende obergerichtliche Meinung die Auffassung, dass die von dem Vermieter veranlasste Versorgungssperre für Strom, Wasser etc. den Tabestand der Besitzstörung im Sinne der §§ 862, 859 I BGB erfülle und daher rechtswidrig sei. Dagegen ist das Kammergericht der Auffassung, dass der Gewerberaumvermieter nach wirksamer Beendigung des Mietvertrages ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der Nebenleitungen habe. Offen ist aber nachwievor, ob diese Überlegung auf das Wohnraumrecht übertragbar ist.


- KG Berlin Urteil vom 08.07.2005, Az.: 12 W 21/04 -


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