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1. Juli 2005 Was sich ändert - Topthema (die Webseite des Fachartikels besuchen)

Das neue Energiewirtschaftsgesetz trat am 01.07.2005 in Kraft. Dessen Einhaltung wird von der Regulierungsbehörde für Post und Telelkommunikation (RegTP) überwacht. Die Bundesnetzagentur genehmigt die Gebühren für die Durchleitung von Strom fremder Anbieter. Eine Senkung der Energiepreise insbesondere für Strom ist nicht zu erwarten.
Private Solaranlagen werden besser gefördert. Die Zuschüsse erhöhen sich von 110 EUR auf 135 EUR je Quadratmeter Kollektorfläche. Die Förderung für reine Brauchwassseranlagen wird dagegen auf 105 EUR gesenkt.
20 Millionen Rentner müssen sich auf eine Nullrunde zum 1. Juli 2005 einstellen. Der Zusatzbeitrag der gestzlich versicherten Rentner bedeutet eine Mehrbelastung.
Die neue Düsseldorfer Tabelle weist höhere Mindestsätze für Kinder aus. Der Selbstbehalt für berufstätige Unterhaltspflichtige wird auf 890 EUR je Monat angehoben.
Die Pfändungsfreigrenze für alleinstehende Schuldner wird angehoben. Wer weniger als 990 EUR netto im Monat verdient, genießt Pfändungsschutz. Bei unterhaltspflichtigen Schuldnern steigt das nichtpfändbare Einkommen auf 1.359,99 EUR.
Der monatliche Sonderbeitrag zu den gesetzlichen Krankenkassen wird eingeführt und beträgt 0,45%. Dem gesetzlich versicherten Arbeitnehmer steht ein Sonderkündigungsrecht zur Seite.Die Kündigung muß spätestens zum 31.08.2005 ausgesprochen und zugegangen sein.

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