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Der Online-Impressumscheck mit WebCertiFix - Topthema (die Webseite des Fachartikels besuchen)

Anbieterkennzeichnung/Impressum auch im Privatbereich gesetzliche Pflicht. Der Entwurf des Telemediendienstegesetzes, dass aus Gründen der Vereinfachung die Zusammenführung von Regelungen aus dem Teledienstegesetz (TDG), dem Teledienstedatenschutzgestz (TDDSG) und dem Medienstaatsvertrag (MDStV) vorsieht, liegt als Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit vor. Es sieht eine Impressum-Pflicht auch für private Anbieter vor. Damit dürfte der Streit in Rechtsprechung und Literatur darüber, ob ein privater Anbieter ein Impressum angeben muß oder nicht, hinfällig sein. Der Internetauftritt unterliegt zahlreichen rechtlichen Bestimmungen aus den Bereichen Wettbewerbsrecht, Telediensterecht, der Preisangabenverordnung, dem Fernabsatzrecht, dem Daten- und Jugendschutz, um nur die wesentlichen Bestimmungen zu benennen. Die Missachtung dieser Bestimmungen ist nicht selten bugeldbewert oder sogar strafbar. Hinzutritt, dass der kleinste Verstoß das Aufsehen von Mitbewerbern erregt, die den Betreiber oder Diensteanbieter, Webmaster, Administrator mit einer kostenintensiven Abmahnung, einstweiligen Verfügung und/oder Klage überziehen und Sie zwingen, die Seite vorrübergehend zu deaktivieren. Die Ausgestaltung eines Internetauftrittes bedarf daher stets einer Überprüfung, um auf der sicheren Seite zu sein. Ein fehlerhaftes nicht gesetzeskonformes Impressum führt häufig zu kostspieligen Abmahnungen und ist nicht selten bußgeldbewert.


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