Domainvergabe und Prioritätsprinzp BGH Urteil vom 23.06.2005 - Topthema (die Webseite des Fachartikels besuchen)
Der BGH hat in einem Urteil vom 23.06.2005 bei Domainstreitigkeiten dem Prioritätsgrundsatz Rechnung getragen. Bestehen mehrere Kennzeichnungsrechte nebeneinander, hat also ein Unternehmen seine Firmenbezeichnung als Marke schützen lassen, kann es nicht in jedem Fall einem anderen Unternehmen die Registrierung als Domainadresse verbieten. Die Inhaber der Rechte sind als Gleichnamige zu behandeln.Den umstrittenen Domainnamen soll der nutzen dürfen, der ihn zuerst für sich hat registrieren lassen.
- BGH Urteil vom 23.06.2005 - I ZR 288/02 -
Ihre Rezension Ihre Stimme zu Lesezeichen
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es JuraOffice auch nach RDG untersagt ist, rechtsberatend tätig zu werden.In Einzelfällen sollten Sie sich an Ihren Anwalt wenden.
Gerne verweist JuraOffice auch an seine Partneranwälte. Weitere Informationen erhalten sie hier.
zurück







