Flüssiggas - Preisgleitklausel I BGH Urteil vom 21.09.2005 - Topthema (die Webseite des Fachartikels besuchen)
In dem Revisionsverfahren des "bund der energieverbraucher" gegen einen Flüssiggaslieferanten hat der VIII. Senat des BGH in seinem Urteil vom 21.09.2005 unter Bestätigung der Vorinstanzen (LG Stuttgart Urteil vom 13.07.2004 - Az.: 20 O 234/04 und OLG Stuttgart Urteil vom 13.0.2005) die so genannte (übliche) Preisgleitklausel in dem Flüssiggasliefervertrag wegen Verstoßes gegen § 307 BGB (Inhaltskontrolle) für unwirksam erklärt, weil sie den Verbraucher unangemessen benachteilige und nicht klar und verständlich war.Damit erringen die Energieverbraucher einen weiteren Sieg gegen Flüssiggasunternehmen.
- BGH Urteil vom 21.09.2005 - VIII ZR 38705 -
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