Fluggast Sommerurlaub Urlaubszeit Pauschalreisen Beschädigung - Rechtscenter Reiserecht (die Webseite des Fachartikels besuchen)
Die am 17.Februar 2005 in Kraft getretene Verordnung (EG)Nr. 261/2004 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 11. Februar 2004 stärkt die Rechte von Fluggästen gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen, soweit es aus der Gemeinschaft stammt, unbeschadet der Ersatzansprüche des betroffenen Pauschalreisenden gegen das Reisunternehmen. Der Schutz/die Entschädigung erstreckt sich auf
- Fälle der Nichtbeförderung, Annulierung, Große Verspätung (2 oder mehr Stunden),
- spätere Ansprüche (Verspätung) bei Verursachung durch EU-Fluggesellschaft / Ersatz bis 4.150 Sonderzeihungsrechte/SZS,
- Schäden am Gepäck durch Zerstörung, Beschädigung, Verlust (FRIST zur schriftlichen Geltendmachung: 7 Tage) oder
- verspätetes Eintreffen des Gepäcks
bis zu 1.000 SZR (FRIST zur schriftlichen Geltendmachung: 21 Tage nach dessen Eintreffen),
- Verletzung und Tod als Folge eines Unfalls.
Die EU hat nationale Beschwerdestellen und bei EUROPE DIREKT eine kostenlose Telefonnummer unter 00 800 67891011 eingerichtet.
Wenn Sie zu diesem Thema weitere Informationen wünschen, haben wir zur schnellen Bearbeitung Ihrer Anfrage ein Formular hinterlegt.weiter zum Kontaktformular
Ihre Rezension Ihre Stimme zu Lesezeichen
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es JuraOffice auch nach RDG untersagt ist, rechtsberatend tätig zu werden.In Einzelfällen sollten Sie sich an Ihren Anwalt wenden.
Gerne verweist JuraOffice auch an seine Partneranwälte. Weitere Informationen erhalten sie hier.
zurück






