Forenbetreiber haftet AG Winsen Urteil vom 06.06.2005 - Topthema (die Webseite des Fachartikels besuchen)
In einem rechtskräftigen Urteil des AG Winsen vom 06.06.2005 ist der Betreiber eines Forums gemäß § 11 TDG a) zur Entfernung rechtswidriger Inhalte und b) zum Schadenersatz wegen verspäteter Entfernung des rechtswidrigen Inhalts verurteilt worden.
- AG Winsen Urteil vom 06.06.2005 - 23 C 155/05 - rechtskräftig -
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