Baufinanzierung und Unterdeckung durch sinkende Überschussbeteiligung - Topthema Haus und Recht (die Webseite des Fachartikels besuchen)
Die in der Vergangenheit gängige Kombination aus tilgungsfreiem Darlehn und Kapitallebensversicherung birgt wegen der rasch sinkenden Überschussbeteiligung durch die Versicherungen ungeahnte Risiken zum Nachteil der Bauherren und das erst, wenn der Ruhestand des Bauherrn "droht" und dieser aber bei stagnierenden Renten über kein vernünftiges Einkommen mehr verfügt. Verbraucherschützer raten Bauherren, die die Immobilie ausschließlich selbst nutzen und als Altersruhesitz betrachten, seit langem zum raschen aber kostspieligen Notausstieg, weil diese mit einer Finanzierungslücke von nicht selten mehreren zehntausend EURO rechnen müssen, die von den Banken eingefordert wurden und in naher Zukunft eingefordert werden. Banken versuchen ihren Kunden dagegen neue Lebensversicherungen oder Bausparverträge anzudienen und weisen den Vorwurf eines Beratungsfehlers zurück. Dabei verschweigen Banken gerne, dass diese die Beweislast für die Aufklärung über mögliche Risiken der Kombination aus Darlehn und Kapitallebensversicherung trifft.Prüfen Sie daher schon heute, ob Sie eine Unterdeckung zu besorgen haben und fragen Sie bei Ihrer Rechtsschutzversicherung nach, ob diese Deckungsschutz erteilt.
Das OLG Karlsruhe hat in einem rechtskräftigen Berufungsurteil vom 04.04.2003 zumindest für den Fall, dass das Darlehn vereinbarungsgemäß durch eine Tilgungslebensversicherung zurückgezahlt wird, eine Nachschusspflicht des Bauherrn in Höhe der Unterdeckung verneint.
- OLG Karlsruhe Urteil vom 04.04.2003 - 15 U 8/02 -
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