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Graffiti und Umlage auf Nebenkosten - Rechtscenter Haus und Recht (die Webseite des Fachartikels besuchen)

Kosten für die Entfernung von Graffiti an Hauswänden können vom Vermieter im Wege der Nebenkostenabrechnung nicht auf die Mieter umgelegt werden,da es sich nicht um durch den Besitz der Mietsache zu Wohnzwecken ausgelöste Nebenkosten handelt.
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