Immobilienfond I BGH Urteil vom 18.10.2004 - Topthema Haus und Recht (die Webseite des Fachartikels besuchen)
Auf den Beitritt zu einer Anlagegesellschaft sind die Vorschriften des Haustürwiderrufsgesetzes anwendbar, HWiG, §§ 1,2,3;VerbrKrG § 7; BGB § 355; Richtlinie 85/577/EWG.
- BGH Urteil vom 18.10.2004 - II ZR 352/02 -
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