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Schadenersatz bei Vereitelung des Vorkaufsrechts BGH Urteil 15.06.2005 - Topthema Haus und Recht (die Webseite des Fachartikels besuchen)

Übt der Mieter sein Vorkaufsrecht fristgerecht gemäß § 570 BGB alte Fassung innerhalb von zwei Monaten, § 510 Abs. 2 BGB alte Fassung, aus -einer notariellen Beurkundung der  Ausübung bedurfte es nicht (vgl. BGHZE 144; 357 BGB) - hat er gegen den Vermieter gemäß § 325 Abs. 1 BGB alte Fassung einen Schadenersatzanspruch, wenn dem Vermieter die ihm obliegende Leistung, nämlich dem Mieter Eigentum an der Wohnung zu verschaffen, infolge eines Umstandes, den der Vermieter zu vertreten hat, unmöglich geworden ist.

- BGH Urteil vom 15.06.2005 - VIII 271/04 -


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