Sichern Sie Ihre .eu Domain im Wege der provisorischen und unverbindlichen Voranmeldung - Topthema Haus und Recht
Die .eu Domain
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SUNRISE PERIOD I startet am 7. Dezember 2005*
SUNRISE PERIOD II started am 7. Februar 2005*
LANDRUSH HASE started am 7. April 2006*
(*Irrtum vorbehalten)
Sichern Sie sich Ihre .eu Domain im Wege der provisorischen und unverbindlichen Vormerkung ( pre-registration ) schon heute als Alternative und Ergänzung zu Ihrer Marketing- und Brandingstrategie. JuraOffice und malinet informatik. Ihr Partner für Fragen rund ums Internet.
Vermeiden Sie u.U. kostenträchtige und langwierige Auseinandersetzungen mit Dritten im Zuge der Abwehr der Registrierung (Domain - Grabbing), der Unterbindung oder des Transfers bereits (vor-) registrierter .eu Domain im Rahmen der "alternative dispute resolution procedures".
Unsere Empfehlung:
Prüfen Sie unbedingt, ob Ihre Marke oder sonstigen Rechte durch Dritte unberechtigterweise zur Registrierung vorangemeldet wurden.
Ihr Name, Ihre Firma, Ihre Marke sind noch nicht registriert? Melden Sie Ihre Marke(n) zeitnah an, um die Anmeldung der gleichlautenden .eu Domain schon in der Sunrise Period I zu ermöglichen. Die Partneranwälte von JuraOffice Boos Bredelin Pinternagel Rechtsanwälte beraten Sie auf dem Gebiet des Markenrechts und der Markenanmeldung.
Wie geht es weiter?
Die Einführung der .eu Topleveldomain durch die EURid erfolgt in drei Phasen:
- Sunrise Period I - Sunrise Period II - Öffentliche Phase -
1. Sunrise Period I Start 7. Dezember 2005 (Irrtum vorbehalten)
In der Sunrise Period I gelangen bevorzugt zur Registrierung:
- EU Köperschaften des Öffentlichen Rechts / Public Body
- Abkürzung/Kurzform/Acronyme des Namens der Öffentlichen Körperschaft
- Region / Territorien
- Inhaber von vorrangigen Rechten - Marken und Lizenzen -
(e.g. trademarkholders)
Start: 7. Dezember 2005. Dauer: 2 Monate/Ende 6. Februar 2006 (Irrtum vorbehalten)
Voraussetzung für die Registireung einer Marke oder vorrangige Rechte ist ein Geschäftssitz in der Europäischen Union und die Vorlage der legitimierenden Dokumente, die den Anmelder als Inhaber der Rechte z.B. Marken und Lizenzen ausweisen.
Nicht eu-residente Inhaber von Marken können keinen .eu Domainnamen registrieren lassen.
HINWEIS: Eine Gewähr und Haftung für die erfolgreiche Registrierung durch JuraOffice, malinet informatik oder den von malinet informatik beauftragten Registrar wird nicht übernommen.
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Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es JuraOffice auch nach RDG untersagt ist, rechtsberatend tätig zu werden.In Einzelfällen sollten Sie sich an Ihren Anwalt wenden.
Gerne verweist JuraOffice auch an seine Partneranwälte. Weitere Informationen erhalten sie hier.
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