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Verwirkung des Anspruches auf Betriebskostennachzahlung Urteil LG Berlin vom 04.07.2003 - Rechtscenter Haus und Recht (die Webseite des Fachartikels besuchen)
Der Vermieter hat nach Auffassung des LG Berlin in seinem Urteil vom 04.07.2003 aus dem Gesichtspunkt der Verwirkung i.S.v. § 242 BGB keinen Anspruch auf Betriebskosten-nachzahlung gegen den ehemaligen Mieter, wenn er diesen erst vier Jahre nach Beendigung des Mietvertrages geltend macht.
- LG Berlin Urteil vom 06.07.2003, 64 S 144/03 -
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