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Impressum im sichtbaren Bereich OLG München Urteil vom 12.02.2004 - Topthema (die Webseite des Fachartikels besuchen) Empfehlung

Laut Urteil des OLG München vom 12.02.2004 genügt ein Link zu einem Impressum, das sich nicht im sichtbaren Bereich befindet, sondern am unteren Ende, nicht den Anforderungen des Teledienstegesetzes (TDG).
- OLG München Urteil vom 12.02.2004, Az.: 29 U 4564/03 -

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