Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz - Topthema (die Webseite des Fachartikels besuchen)
Der Bundesrat hat am 8. Juli 2005 das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz gebilligt. Es tritt zum 1. November 2005 in Kraft und schützt Kapitalanleger wegen falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen etwa in Börsenprospekten oder Jahresabschlüsssen, indem ein Musterverfahren zu Tatsachen- und Rechtsfragen durchgeführt wird, die sich in mindestens 10 individuellen Schadenersatzprozessen gleichlautend stellen. Um eine Verfahrenskanalisation zu erreichen, wird ein ausschließlicher Gerichtsstand am Sitz des Unternehmens eingeführt.
Ihre Rezension Ihre Stimme zu Lesezeichen
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es JuraOffice auch nach RDG untersagt ist, rechtsberatend tätig zu werden.In Einzelfällen sollten Sie sich an Ihren Anwalt wenden.
Gerne verweist JuraOffice auch an seine Partneranwälte. Weitere Informationen erhalten sie hier.
zurück







