Kapitalbildende Lebensversicherungen BVG Urteil vom 26.07.2005 - Topthema (die Webseite des Fachartikels besuchen)
Karlsruhe stärkt Verbraucher. In einem mit Spannung erwarteten Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.07.2005 stellt das BVG fest, dass die gegenwärtige Gesetzeslage für den Bereich der Kapitallebensversicherungen mit Überschussbeteiligung den verfassungsrechtlichen Schutzpflichten des Gesetzgebers nicht gerecht wird und der Gesetzgeber aus dem Gesichtspunkt der Privatautonomie gemäß Artikel 2 Absatz 1 GG und der Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 Absatz 1 GG heraus verpflichtet ist, diese Defizite durch verfassungsgemäße Gesetze zu beseitigen.
- BGV Urteil vom 26.07.2005 -1 BvR 782/94, 1 BvR 80/95, 1 BvR 957/96 -
Mit diesem Urteil stärkt Karlsruhe die Rechte der Verbraucher, fordert zugleich mehr Transparenz bei der Kalkulation der Überschussbeteiligung und Wettberwerb aber auch eine höhere Beteiligung an den Überschüssen. Allerdings sind die Kläger mit der Forderung nach einer rückwirkenden Beteiligung an den stillen Reserven gescheitert, so dass nach derzeitiger Sach- und Rechtslage nur die Verträge von dem Urteil profiieren, die nach 2007 geschlossen. Ob es eine gesetzliche regelung fü die Altverträge geben wird, ist offen. Zur Zeit liegt die Garantieverzinsung gerade noch bei 2,75%. In der Vergangenheit versprachen Versicherungen eine höhere Rendite kraft Überschussbeteiligung. Die Versicherungswirtschaft drängt zudem auch noch seit langem auf eine Senkung der Garantieverzinsung auf 2,0%, um sich noch besser abzusichern.
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