Landgericht Frankfurt - Topthema (die Webseite des Fachartikels besuchen)
Das Landgericht Frankfurt hat dem Anbieter-Verkäufer die Beweislast dafür auferlegt, dass der auf Kaufpreiszahlung und Abnahme in Anspruch genommene Beklagte tatsächlich mit dem Bieter identisch ist. Der Beklagte bestritt den Abschluss des Kaufvertrages und trug lediglich vor, dass eine fremde Person mit seinem Passwort an der Auktion teilgenommen habe. Die Tragweite dieser Entscheidung dürfte beachtlich sein.
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