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Managergehälter - Topthema (die Webseite des Fachartikels besuchen)

Die von der derzeitgen Opposition angeführten Bundesländer haben am 8. Juli 2005 im Bundesrat keinen Einspruch gegen das Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz für börsennotiere Aktiengesellschaften eingelegt. Damit ist das parlamentrische Verfahren abgeschlossen und das Gesetz kann mit den beschlossenen Änderungen zur Offenlegung von Pensionszusagen und von Leistungen an den Vorstand durch Dritte neben der Pflicht zu Individualangaben mit Opting Out-Möglichkeit noch dieses Jahr in Kraft treten. Die neuen Regelungen sind erstmals auf Jahres- und Konzernabschlüsse für Geschäftsjahre ab 01. Januar 2006 anzuwenden. Für diese Abschlüsse können Aktionäre in der Hauptversammlungssaison 2006 von der Opting Out-Klausel Gebrauch machen und für maximal 5 Jahre auf die individualisierte Offenlegung der Vorstandsbezüge verzichten. Nach Auffassung des BMJ bleibe weiterhin Platz für den Corporate Governance Kodex und das Konzept der freiwilligen Selbstverpflichtung sei nicht in Frage gestellt.


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