Nutzentgelte für Stromnetze BGH Urteil vom 18.10.2005 - Topthema (die Webseite des Fachartikels besuchen)
Mit seinem Urteil vom 18.10.2005 hat der Kartellsenat des BGH einem Stromversorgungsunternehmen das Recht auf eine zivilgerichtliche Untersuchung der Höhe des vertraglich vereinbarten Netznutzentgelts am Maßstab "guter fachlicher Praxis" gemäß § 6 Absatz 1 EnWG zugesprochen.
- BGH Urteil vom 18.10.2005 - KZR 36/04 -
Damit stärkt der BGH die Rechtsposition unabhängiger Stromanbieter und der neuen Bundesnetzagentur. U.U. eröffnet die Entscheidung des BGH mittelfristig aber auch die Möglichkeit für die Senkung der Strompreise, die dem Endverbraucher zugute kommen.
Beachtet man schließlich, dass immerhin der Kartellsenat mit der Sache befasst war, hat diese kartellrechtlich geprägte Entscheidung Auswirkung auf alle, in einer Monopolstellung agierenden, Anbieter von Netzen aller Art, wie z.B. Gas, Wasser und Mobil- und Festnetz - Telefonie.
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