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Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen vor dem aus? - Topthema (die Webseite des Fachartikels besuchen)

Das Europäische Parlament in Straßburg hat am 06.07.2005 den Gemeinsamen Standpunkt des Ministerrates vom 07.03.2005 zum "Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen" zurückgeweisen.Trotz Vermittlungsversuch der Bundesregierung, die die Patentierbarkeit und Interoperabilität unterstützte, ist das Gesetzgebungsvorhaben damit ergebnislos beendet.Ziel des Vorhabens war eine Eu-weite Harmonisierung computerimplementierter Erfindungen. Dem steht bekanntlich das Deutsche Patentrecht und die althergebrachte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Erteilung von Patenten entgegen. Der BGH verneint die Patentierung von Algorithmen, Quellcodes, Objektcodes oder Geschäftsmethoden, es sei denn das Computerprogramm ist Bestandteil einer patentierfähigen Erfindung, die in ihrer Gesamtheit geschützt wird.

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