Prospektpflicht ab 01. Juli 2005 - Topthema (die Webseite des Fachartikels besuchen)
Ab 01.07.2006 erstreckt sich die Gestattungspflicht für die Veröffentlichung von Verkaufsprospekten nach den Bestimmungen in § 4 Satz 2 VermVerkPropV i.V.m. § 8f Abs. 1 Satz 1 Wertpapier - Verkaufsprospektgesetz ohne Übergangsregelung und nun auch ausnahmslos auf Anbieter geschlossener Fonds für z.B. Schiffe, Windkraft- und Solaranlagen oder Private Equity. Stichtag für die Zeichnung von Anteilen ist damit der 30.06.2005.Danach müssen sich alle Emittenten dem Verfahren vor der BaFin stellen.
Wenn Sie weitere Fragen zum Thema Erstellung von Prospekten, solvenzpflichtige Geschäfte, Vertriebsstopp, verringerte Prospektanforderung oder Voranfrage nach § 4 KWG haben, wenden Sie sich an unsere Partneranwälte Boos Bredelin Pnternagel Rechtsanwälte.
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