Stock-Option - Topthema (die Webseite des Fachartikels besuchen)
Stock-option-Pläne bzw. Mitarbeiterbeteiligungsmodelle der us-amerikanischen Unternehmen in Deutschland unterliegen u.U. der Prospektierungspflicht und der Solvenzaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleitung (BaFin. Ursprünglich von der Prospektierungspflicht ausgenommen, gilt dies seit dem 01. Juli 2005 nach § 4 Absatz 1 Nr. 5 WpPG nicht mehr uneingeschränkt. Damit droht die Erstellung kostspieliger und haftungsrelevanter Prospekte. Da das englische Recht in diesen Fällen keine Prospektierungspflicht kennt, könnte ein Strategie darin bestehen, England als Emissionsplatz auszuwählen, da dort die Prospektpflicht entfällt und die BaFin die Vorgehensweise anderer EU-Mitgliedsstaaten hier nicht beanstanden darf.
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