Unterscheidungskraft EuGH Urteil vom 07.07.2005 - Topthema (die Webseite des Fachartikels besuchen)
Der EuGH hat in seinem Urteil vom 07.07.20005 klargestellt, dass die für die Eintragung einer Marke erforderliche Unterscheidungskraft durch die Benutzung dieser Marke als Teil einer bereits eingetragenen Marke erworben werden kann. Um die Unterscheidungskraft durch die Benutzung zu erwerben, muß die Marke von den angesprochenen Verkehrskreisen als kennzeichnend für eine von einem bestimmten Unternehmen stammmende Ware oder Dienstleitung wahrgenommen werden.
- EuGH, Urteil vom 07.07.2005 Rechtssache C-353/03 -
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