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bafög - Topthema (die Webseite des Fachartikels besuchen)

Die Verschleierung von Vermögenswerten kann im Zusammenhang mit dem Bezug von bafög zu bösen Überraschungen führen. Zunehmend sehen sich bafög - Empfänger dem Vorwurf ausgesetzt, sich u. U. wegen Betruges gem. § 263 Strafgesetzbuch ( StGB) strafbar gemacht zu haben. Wie Sie sich richtig verhalten, sagen Ihnen unsere Partneranwälte Boos Bredelin Pinternagel Rechtsanwälte.  


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