Existenzgründung
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Existenzgründer
Auf dem Gebiet der Existenzgründung können unsere Partneranwälte BOOS BREDELIN PINTERNAGEL RECHTSANWÄLTE auf langjährige Erfahrung und ein Network von Beratern zurückgreifen, die Sie bei der Umsetzung des Projektes umfassend unterstützen können. Bedarfsorientierte und maßgeschneiderte Beratungsleistungen auf den Gebieten Business Development, Business Planerstellung, Finanz- und Liquididätsplanung, Financial Engineering, Finanzierungskonzepte,Turn Around, Krisenmanagement, Sanierung, Restrukturierung, Coaching von Unternehmen, ihren Managern und Mitarbeitern, Corporate Finance, Private Equity, Venture Capital, Mezzanine- Finanzierung, Fremdkapital, Trades Sales, IPO s, M&A Unternehmensbeteilung, Verschmelzung, Unternehmensnachfolge, Basel II Rating Check gehören zu unseren herausragenden Stärken und zu den unserer Kooperationspartner Dorfer & Partner Unternehmensberater. Zur schnellen Kontaktaufnahme haben wir ein Formular hinterlegt.
Pflichtangaben in Emails - Droht neue Abmahnwelle?
Vergütungsberatung für Führungskräfte
Im Handels- und Gesellschaftsrecht stellt die
- Vergütungsberatung - und Führungskräftevergütung
- Executive Compensation - mittels
- variabler Vergütungssysteme - Deferred Compensation
eine hochspezialisierte Beratungsleistung dar, ebenso wie die im Bereich
- HR- Due Dilligence
und damit die korrespondierende Beratung auf dem Gebiet
- Long Term Incentives - Aktienbasierte und virtuelle Vergütungssysteme
sowie
- Mitarbeiterbeteiligungsmodelle und
- Corporate Governance.
Unsere Partnerkanzlei Boos Bredelin Pinternagel Rechtsanwälte ist eine auf diesem exklusiven Gebiet hochspezialisierte Kanzlei mit ausgewiesenem Trackrecord.
Franchising
Welche Wege Existenzgründer gehen können, möchte JuraOffice anhand ausgewählter Geschäftsideen z.B. aus dem Bereich des Franchising vorstellen. Dabei werden rechtliche, steuerliche und marketingtechnische Aspekte untersucht werden.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es JuraOffice auch nach RDG untersagt ist, rechtsberatend tätig zu werden.In Einzelfällen sollten Sie sich an Ihren Anwalt wenden.
Gerne verweist JuraOffice auch an seine Partneranwälte. Für weitere Informationen nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.