Sunrise Period I und II Internetrecht .eu Top Level Domain
Sunrise Period II Start 7. Februar 2006 (Irrtum vorbehalten)
- Firmennamen,
- Unternehmens Kennzeichen,
- geschütze Werke geistigen Eigentums,
- nicht registrierte Marken und
- Handelsnamen
(company names, business identifiers, distinctive titles of protected literary and artistic work, unregistered trademarks, trade names )
Start : 7. Februar 2006 (Irrtum vorbehalten)Dauer: 2 Monate im Anschluss an die Sunrise Period I
HINWEIS: Eine Gewähr und Haftung für die erfolgreiche Registrierung durch JuraOffice, malinet informatik oder den von malinet informatik beauftragten Registrar wird nicht übernommen.
Öffentliche Phase / Landrush live-registration period Start: 7. April 2006 (Irrtum vorbehalten)
In der öffentliche Phase gelangen zur Registrierung:
Alle Kennzeichen und anderen Domain.
Start: 7. April 2006 (Irrtum vorbehalten) nach Beginn der Sunrise Period I. Dauer : open.
HINWEIS: Eine Gewähr und Haftung für die erfolgreiche Registrierung durch JuraOffice, malinet informatik oder den von malinet informatik beauftragten Registrar wird nicht übernommen.
Gemäß EU Verordnung 733/2002 vom 22. April 2002 hat die Europäische Kommission die am 8. April 2003 nach Belgischem Recht gegründete non-profit-organisation EURid mit Sitz in Diegem, Belgien mit der seit langem erwarteten Einführung der .eu Topleveldomain beauftragt. Die Voreintragung hat quasi am 16. Juni 2005 nach dem Prioritätsprinzip "first-come-first-served" u.a. für Behörden begonnen, da ab diesem Zeitpunkt erstmals Registrare akkrediert wurden.
Die EURid bedient sich bei der Abwicklung der Registrierung Subunternehmer sogenannter "Validation Agents". Diese prüfen die Anmeldungsvoraussetzung und informieren Registranten und Registrare über den Eingang der Anmeldung und den Rang der Anmeldung. Sie sind befugt die für die Anmeldung erforderlichen Dokumente anzufordern und zu prüfen. Für die Anmeldung in der Sunreise Periode I Und II wird ein Formular vorgehalten, dass malinet informatik gemeinsam mit Ihnen bearbeiten kann, wenn Sie dies wünschen.
Dieses Formular hat spätestens einer Frist von 40 Tage nach Absendung der Regsitrierung ausgefüllt und unterzeichnet bei der EURid einzugehen.
Bedenken Sie, dass Voranmeldungen identischer Domainnamen theoretisch bei quasi beliebig verschiedenen Registraren möglich ist und mit der simultanen Einführung in das automatische Registreirungsverfahren die Schnelligkeit (First-come-first-served) des Regitrars über den Rang der Anmeldung entscheidet. Mit anderen Worten: Nur die zeitnahe Voranmeldung wahrt die Chance einer Registrierung.
Die Anmelder müssen aufgrund unterschiedlicher Gesetze in den EU-Mitgliedsstaaten, die Rechtsgrundlage auf die sie ihr recht stützen angeben ("Applicants will be required to provide the legal basis that grant the right in community law or the national law of the membe state where the right is held and provide documentary evidence wich is accepted to demonstrate the right under that law." Quelle: EURid).
HINWEIS: Eine Gewähr und Haftung für die erfolgreiche Registrierung durch JuraOffice, malinet informatik oder den von malinet informatik beauftragten Registrar wird nicht übernommen.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es JuraOffice auch nach RDG untersagt ist, rechtsberatend tätig zu werden.In Einzelfällen sollten Sie sich an Ihren Anwalt wenden.
Gerne verweist JuraOffice auch an seine Partneranwälte. Weitere Informationen erhalten sie hier.







