Abmahnung Internetrecht
"Hausverbot" im Internet OLG Hamburg Urteil vom 18.04.2007
Pflichtangaben in Emails - Droht neue Abmahnwelle?
Abmahnwelle wegen Nichtangabe der Versandkosten
Störerhaftung des Suchmaschinenbetreibers KG Berlin Beschluss vom 20.03.2006
Das KG Berlin in einem Beschluss vom 20.03.2006 hat anders als z. B. das LG Bonn eine Störerhaftung des Meta-Suchmaschinenbetreibers und des admin-c für rechtswidrige Inhalte und Suchergebnissse in Ermangelung einer konkreten Obliegenheit zur Prüfung der übernommenen Inhalte abgelehnt.
- KG Berlin Beschluss vom 20.03.2006- 10 W 27/05 -
Powerseller oder Privatverkäufer? Abmahnungen richtig abwehren.
Powerseller werden nach gefestigter Rechtsprechung dann als Unternehmer i.S.v. § 2 Absatz 2 Nr. 1 UWG i.V.m. § 14 BGB einzustufen sein, wenn der betreffende Anbieter überwiegend Neuware versteigert, eigene AGB vorhält, seine Mitgliedschaft von gewisser Dauer ist, nicht nur gelegentlich Verkäufe getätigt werden und eine gehörige Anzahl von Bewertungen nachgewiesen werden können, wobei schon 154 Bewertungen und 39 Verkäufe in 5 Monaten ausreichen sollen. Die nachgewiesene Handelsmenge ist aber kein verlässliches Abgrenzungskriterium, da die Rechtsprechung hier nicht einheitlich ist.
Die Einordnung als Powerseller hat zur Folge, dass diese als im geschäftlichen Verkehr handelnd, wegen Marken- und Wettbewerbsverstößen gemäß § 2 UWG n. F. abgemahnt werden können, ohne dass ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Gewerbebetrieb erforderlich wäre. Bei der Ahndung wettbewerbrechtlicher Verstöße ist zu beachten, dass gemäß § 11 Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 2 UWG wettbewerbsrechtlich Ansprüche binnen 6 Monate ab Kenntniserlangung über die anspruchsbegründenden Umstände und der Person des Schuldners verjähren. Der oftmals von Powersellern, verwendete Hinweis, dass der Artikel von Privat verkauft wird, reicht nicht aus, um die Unternehmereigenschaft auszuschließen. Erforderlich ist mindestens die Trennung der Accounts, über die die Geschäfte getätigt werden.
Wie Sie Abmahnungen richtig begegnen, sagen Ihnen unsere Partneranwälte Boos Bredelin Pinternagel Rechtsanwälte.
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