.eu Top Level Domain Internetrecht
weitere Themen zu .eu Top Level Domain
- Akkreditierter Bundesdeutscher Registrar
- Mit JuraOffice können Sie Ihre .EU Domain registrieren und kostengünstig Ihre Markenanmeldung durchführen.
- Sunrise Period I und II
- Die Einführung der .eu Topleveldomain durch die EURid erfolgt in drei Phasen. weitere Informationen
EURid empfiehlt dringend Überprüfung der Anmeldungsunterlagen Mit JuraOffice schon ab EUR 40,00
++TOPMELDUNG++TOPMELDUNG++TOPMELDUNG++
SUNRISE PERIOD I startet am 7. Dezember 2005*
SUNRISE PERIOD II startet am 7. Februar 2006*
LANDRUSH PHASE startet am 7. April 2006*
(*Irrtum vorbehalten)
Keine Korrekturmöglichkeit nach Anmeldung bei EURid Beauftragen Sie unsere Partneranwälte zum Pauschalpreis in Höhe von EUR 40,00 inkl. Mwst. zuzüglich Auslagen für eventuelle Recherchen bei Registergerichten und Markenämtern etc.mit der Überprüfung der Unterlagen
In der jüngsten Verlautbarung der EURid zur Anmeldung der .eu Top Level Domain, empfiehlt diese mit Rücksicht auf die unterschiedlichen nationalen Bestimmungn eindringlich, auf diese und auf die technischen und rechtlichen Aspekte der Anmeldung an sich zu achten.
Die EURid empfiehlt außerdem, einen nationalen Fachmann zu befragen, bevor die Anmeldung erfolgt. Ist die Anmeldung mit allen erforderlichen Dokumenten (Handelsregisterauszüge, Markenurken etc.) einmal abgegeben worden, kann der Anmelder nach den Anmeldevorschriften der EURid weder Korrekturen vornehmen oder Unterlagen einreichen.
Ist die Anmeldung unvollständig, wird diese sofort zurückgewiesen und der nachfolgende Anmelder mit derselben Domain rückt nach dem angewandten Prinzip "first-come-first-served" an Ihre Stelle! Lassen Sie es nicht soweit kommen, dass Sie Opfer von DomainGrabbern werden.
.eu Top Level Domain Pre-Registrierung hat begonnen
++ TOPMELDUNG++TOPMELDUNG++TOPMELDUNG++
SUNRISE PERIOD I startet am 7 . Dezember 2005*
SUNRISE PERIOD II startet am 7. Februar 2006*
LANDRUSH Phase startet am 7. April 2006*
(*Irrtum vorbehalten)
JuraOffice eröffnet in Zusammenarbeit mit seinem Technologiepartner
unverbindlich die Registrierung Ihrer Marke, Vorregistrierung / pre-registration Ihrer Domain, Firma, Kennzeichnung, Handelsmarke unter der Top Level Domain
.eu
durch einen zugelassenen Registrar bei der EURid. Beachten Sie bitte, dass anders als die Denic, die EURid nicht als Registrar auftritt. Die Vorregistrierung und die anschließende Einführung der vorangemeldete Domain in den Live-registration-Modus des automatischen Anmeldesystems der EURid in der öffentlichen Landrush Phase erfolgt ausschließlich durch einen akkreditierten Registrar. Die Akkreditierung der Registrare hat am 16. Juni 2005 begonnen. Damit können über akkreditierte Registrare Voranmeldungen platziert werden.
HINWEIS: Eine Gewähr und Haftung für die erfolgreiche Registrierung durch JuraOffice, malinet Informatik oder den von malinet Informatik beauftragten Registrar wird nicht übernommen.
.eu Top Level Domain und Streitschlichtungsverfahren vor dem Czech Arbitration Court Alternative Dis
Der Czech Arbitration Court in Prag bereitet sich im Rahmen des Streitschlichtungsverfahrens auf die zu erwartenden Streitigkeiten um .eu TDL's und die Streitigkeiten gegen die EURid, letztere sind zwingend in Englischer Sprache zu führen, vor. Der CAC wurde am 12. April 2005 von der EURid als Schiedsstelle im Verfahren der so genannten Alternative Dispute Resolution (ADR) für .eu domain namens Streitigkeiten eingesetzt. Der CAC hat die für das künftige Streitschlichtungsverfahren maßgeblichen Regeln veröffentlicht. Stellungnahmen hierzu konnten bis zum 7. September 2005 eingereicht werden. Die maßgebliche Schiedsklausel soll lauten:
„Sämtliche aus diesem Vertrag und im Zusammenhang mit ihm entstehenden Streitigkeiten, werden endgültig bei dem Schiedsgericht bei der Wirtschaftskammer der Tschechischen Republik und der Agrarkammer der Tschechischen Republik gemäss dessen Verfahrensordnung durch drei Schiedsrichter entschieden."
"Sämtliche aus diesem Vertrag und im Zusammenhang mit ihm entstehenden Streitigkeiten, werden endgültig bei dem Schiedsgericht bei der Wirtschaftskammer der Tschechischen Republik und der Agrarkammer der Tschechischen Republik gemäss dessen Verfahrensordnung durch einen Schiedsrichter entschieden.“
Boos Bredelin Pinternagel Rechtsanwälte empfehlen mit Rücksicht auf die zu regelnde Verfahrenssprache die Ergänzung der Klausel dahingehend, dass die Verfahrenssprache Deutsch für das ADR sein soll.
Weitere Informationen auf: www.arbcourt.cz
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es JuraOffice auch nach RDG untersagt ist, rechtsberatend tätig zu werden.In Einzelfällen sollten Sie sich an Ihren Anwalt wenden.
Gerne verweist JuraOffice auch an seine Partneranwälte. Weitere Informationen erhalten sie hier.
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