Internetrecht
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Britische Altersklassifizierung OLG Köln Urteil vom 21.12.2004
Der Versand von Bildträgern im Versandhandel verstößt gegen § 12 Abs. 3 Jugendschutzgesetz und ist damit wettbewerbswidrig, wenn die Bildträger lediglich mit einer Alterskennzeichnung der für Großbritannien zuständigen Stelle (Board of Film Classification) ausgestattet sind.Die Abmahnung eines Mitbewerbers hatte damit Erfolg.
- OLG Köln Urteil vom 21.12.2004 - Az.: 4 U 748/04 -
Internetauftritt
Der Internetauftritt unterliegt zahlreichen rechtlichen Bestimmungen aus den Bereichen Wettbewerbsrecht, Telediensterecht, dem Mediendienstestaats-vertrag, der Preisangabenverordnung, dem Fernabsatzrecht, dem Daten- und Jugendschutz, nicht zu vergessen das im Entwurf vorliegende noch nicht in Kraft getretene Telemediendienstegesetz-Entwurf, um nur die wesentlichen Bestimmungen zu benennen. Die Mißachtung dieser Bestimmungen ist nicht selten bußgeldbewert oder sogar strafbar. Hinzutritt, dass der kleinste Verstoß das Aufsehen von Mitbewerbern erregt, die den Betreiber oder Dienstanbieter, Webmaster, Administrator mit einer kostenintensiven Abmahnung, einweiligen Verfügung und/oder Klage überziehen und Sie zwingen, die Seite vorrübergehend zu deaktivieren. Die Ausgestaltung eines Internetauftrittes bedarf daher stets einer juristischen Überprüfung, um auf der sicheren Seite zu sein. Hierfür stehen Ihnen unsere Partneranwälte BOOS BREDELIN PINTERNAGEL gerne zur Verfügung.
Vertragsfallen im Internet
"Hausverbot" im Internet OLG Hamburg Urteil vom 18.04.2007
Aufwendungen für Domainnamenanschaffung BFH Urteil vom 19.10.2006
- BFH Urteil vom 19.10.2006 - III R 6/05 -
Abmahnwelle wegen Nichtangabe der Versandkosten
Kenntnis von AGB via Internet-Link BGH Urteil vom 14.06.2006
Im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Haftung des Beförderers für den Verlust von "nicht bedingungsgerechten" Sendungen im Sinne seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen, hat der BGH in seinem Urteil vom 14.06.2006 klargestellt, dass es bei Internetgeschäften in zumutbarer Weise genügt, wenn der Besteller die Möglichkeit hat, sich durch Anklicken eines gut sichtbaren Links mit der (unterstrichenen) Bezeichnung "AGB's" über den Inhalt der AGB Kenntnis zu verschaffen, § 305 Absatz 2 Nr. 2 BGB.Vorausssetzung sei, dass der Besteller die AGB aufrufen und ausdrucken kann.
- BGH Urteil vom 14.06.2006 - I ZR 75/03 -
Vorsicht vor Internet - Gratisangeboten
Wer im Internet nach Gratis-Angeboten forscht, und dabei seine Personaldaten hinterlegt, um die Leistung zu beziehen, erhält in jüngster Zeit Wochen später Mahnungen des Anbieters, weil er angeblich einen Abo-Vertrag abgeschlossen haben soll. Dabei berufen sich die Anbieter oft darauf, dass der User doch die AGB akzeptiert habe. Aus diesen AGB ergebe sich, dass ein Abo-Vertrag zu den Bedingungen des Anbieters zustande gekommen sei.
Hierzu die Meinung unser Partneranwälte Boss Bredelin Pinternagel Rechtsanwälte:
"Allein weil die Mahnungen oft mit Spesen und später mit Inkassogebühren verbunden sind, sollte die Mahnung zunächst nicht bedient aber auch nicht achtlos weggeworfen werden. Immerhin könnte der Anbieter den in der Regel unbegründeten Anspruch durch gerichtlichen Mahnbescheid geltend machen. Durch eine Unachtsamkeit des vermeintlichen Schuldners, der z. B. Fristen versäumt hat, hält der Anbieter schnell einen vollstreckbaren und rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid in den Händen, gegen den der vermeintliche Schuldner so leicht nichts unternehmen kann.
Der frühzeitige Gang zum Anwalt rechnet sich schon deshalb für den Internet-Surfer, weil der zu Unrecht in Anspruch genommene User, einen Schadenersatzanspruch gegen den Anbieter in Höhe der dem Internet-Surfer entstandenen Anwaltskosten hat."
Störerhaftung des Suchmaschinenbetreibers KG Berlin Beschluss vom 20.03.2006
Das KG Berlin in einem Beschluss vom 20.03.2006 hat anders als z. B. das LG Bonn eine Störerhaftung des Meta-Suchmaschinenbetreibers und des admin-c für rechtswidrige Inhalte und Suchergebnissse in Ermangelung einer konkreten Obliegenheit zur Prüfung der übernommenen Inhalte abgelehnt.
- KG Berlin Beschluss vom 20.03.2006- 10 W 27/05 -
AVS Urteil OLG Düsseldorf vom 24.05.2005 - nicht rechtskräftig -
Das OLG Düsseldorf hat in einem nicht rechtskräfigen Urteil zu einem Altersverifikationssystem ein Anforderungsprofil erstellt und den Haftungskreis auf den Betreiber eines uneffektiven AVS ausgeweitet. Danach setzt ein effizientes Zugangshindernis im Sinne von § 4 Absatz 2 Satz 2 JMStV (geschlossene Benutzergruppe) bzw. § 184 c StGB eine persönliche Identifikation mit Altersüberprüfung des Nutzers als "effektive Barriere" , d.h sichergestellt durch den persönlichen Kontakt mit dem Nutzer voraus. Bei Verwendung eines ineffizienten AVS handelt der Betreiber des ineffizienten AVS wegen Verstoßes gegen Jugendschutzbestimmungen selbst im Sinne von §§ 3, 4 Nr. 11 UWG wettbewerbswidrig.
- OLG Düsseldorf Urteil vom 24.05.2005 - I-20 U 143/04 - nicht rechtskräftig - (Vorinstanz: LG Düsseldorf Urteil vom 28.07.2004 - 12 O 19/04) -
Hinweis:
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