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Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht
Die Bundesregierung hat am 10. August 2005 den Gesetzesentwurf zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge und zur Anpassung des Rechts der Insolvenzanfechtung insbesondere zum Schutz von Selbständigen beschlossen. Voraussetzung für den Schutz ist die unwiderrufliche Einzahlung und der Ausschluss des Kapitalwahlrechts durch den Versicherungsnehmer. Ferner wird die Insolventanfechtung wegen vorsätzlicher Benachteiligung mit einer allgemeinen Regelung auf Fälle unlauteren Verhaltens beschränkt.
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BaFin veröffentlicht den Emittentenleitfaden 22.07.2005
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat den seit langem erwarteten Leitfaden als PDF-Datei veröffentlicht.
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EU - weite Kredite für Bauherren 25.07.2005
Die Kommision setzt sich für die Öffnung des Hypothekenmarktes durch EU-weite Immobiliendarlehn ein. Häuslebauer sollen damit in den Genuß (noch) günstigerer Baudarlehn kommen.In diesem Zusammenhang hat die EU am 19.07.2005 das Grünbuch für Hypothekarkredite in der EU vorgestellt.
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Bundespräsident löst Bundestag auf. Neuwahlen am 18.09.2005
Bundespräsident Horst Köhler hat am 21. Juli 2005 den 15. Deutschen Bundestag aufgelöst und Neuwahlen für den 18. September 2005 angesetzt.
EU-Haftbefehl 18.07.2005
Das Deutsche Gesetz zur Umsetzung des Europäischen Haftbefehls ist wegen seiner Verfassungswidrigkeit vorerst gestoppt worden.
Meeresverschmutzung
Die von der EU -Kommision vorgelegte Richtlinie zur Bekämpfung der Meeresverschmutzung tritt voraussichtlich im März 2007 in allen EU-Mitgliedsstaaten sowie Bulgarien, Rumänien, Norwegen, Islan, und Lichtenstein in Kraft. Danach können neben den Schifseigner und -besatzungen oder Klassifizierungstellen auch Verlader mit einem EU-weit harmonisierten Bußgeld in Höhe von bis zu 1,5 Mio. EUR belegt werden. Sie gilt unhabhängig davon, welchem Flaggenstaatsrecht das Fahrzeug unterworfen ist, für alle Schiffe , die von oder nach einem EU-Hafen laufen und auf der Hohen See im Sinne des SRÜ.
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ICANN 19.07.2005
Die von der UNO eingesetzte Arbeitsgruppe für die Netzverwaltung des World Wide Web, "WGIG", diskutiert zur Zeit 4 Alternativen zum bestehenden Kontrollsystem der logischen Adressverwaltung im Internet, dass auf der dezimalen Umsetzung einer 32 Bit langen binären und durch Punkte in vier 8-Bit-Gruppen aufgeteilten mnemotechnischen Bezeichnung mit textuellen Adressen beruht. Das System wird von der ICANN mit Hilfe von 13 Root-Servern exklusiv "im Auftrag" des US-Handelsministerium verwaltet, so z.B. auch die Länderadresse .de .Eine Entscheidung über die künftige Richtung soll im November 2005 beim 2. Teil des UNO-Weltgipfels der Informationsgesellschaft in Tunis fallen.
nanotechnologie - kongress in Münster 2005
Vom 22. - 24. September 2005 findet in Münster der internationale Kongress und die Ausstellung "nanobio europe" rund um 5 Schwerpunktthemen statt.
On SEP 22 - 24, 2005 the international congresss & exhibition on nanobiotechnology "nanobio europe" will take place in Münster, Germany, focussing 5 major key aspects.
On SEP 22 - 24, 2005 the international congresss & exhibition on nanobiotechnology "nanobio europe" will take place in Münster, Germany, focussing 5 major key aspects.
Umlaute für Domain Namen 19.07.2005
Die ursprünglich geplante Einführung von Umlauten für Domain Namen verzögert sich laut ICANN wegen der Gefahr des Missbrauchs der angewandten Unicodes für bestimmte Buchstaben.
DNA Analyse
Der Bundesrat hat am 8. Juli 2005 den Gesetzesentwurf zur Neuregelung der DNA - Analyse für Strafverfolgungszwecke passieren lassen. Das Gesetz wird nunmehr dem Bundespräsidenten zur Verkündung vorgelegt werden und tritt spätestens 3 Monate nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Die DNA - Analyse dient in laufenden Verfahren zur Identifizierung von Verletzten- oder Beschuldigten-DNA. Da künftig der Richtervorbahlt für anonyme Spuren entfällt, kann die DNA - Analyse in Fällen künftiger Strafverfolgungsmaßnahmen eingesetzt werden und zwar auch in Fällen der wiederholten Begehung nicht erheblicher Straftaten und allen Sexualdelikten. Gleiches gilt, wenn der Betroffenen einwilligt. Der Reihengentest wird damit auf eine gesetzliche Grundlage gestellt, so genannte Umwidmungsfälle sind gesetzlich geregelt. Die Speicherung der Daten kann in die Überprüfung durch die Gerichte gestellt werden.
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