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Flucht in die Verjährung

Der Bundesrat hat am 8. Juli 2005 ein Gesetz zur Änderung der strafrechtlichen Verjährungsvorschriften passieren lassen. Das Gesetz wird nunmehr dem Bundespräsidenten zur Verkündung vorgelegt werden und tritt spätestens 3 Monate nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Hält sich der Beschuldigte im Ausland auf und betreiben die deutschen Verfolgungsbehörden seine Auslieferung, ruht die Verjährung einer Straftat.
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UMAG passiert Bundesrat

Der Bundesrat hat am 8. Juli 2005 das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts -UMAG - gebilligt und damit das 10-Punkte-Programm der Bundesregierung zur Verbesserung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes fast vollständig abgeschlossen. Was ändert sich:
Minderheitsaktionäre können unter erleichterten Voraussetzungen - das Minderheitenquorum liegt nun bei EUR 100.000 Nennbetrag - eine Haftungsklage auf Schadenersatz der Gesellschaft gegen Vorstände und Aufsichtsräte wegen Unredlichkeit und groben Rechtsverstößen erzwingen.
Die Anfechtungsklage gegen Hauptversammlungsbeschlüsse wird vor missbräuchlicher Ausnutzung geschützt.
Im Bereich der Anmeldung und Legitimation ist der international übliche reord date, also der Stichtag für die Legitimation des Aktionärs, auf den 21. Tag vor der Hauptversammlung angesetzt worden.
Dank der Übergangsvorschriften kann sich die Praxis auf die neue Rechtslage angemessen einstellen.
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US Anti - Spam Gesetz

Am 01.Juli 2005 ist in den US-Bundesstaaten Michigan und Utah das Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Spam-Emails in Kraft getreten. Hierzu können Personen unter 18 Jahren aber auch Schulen ihre Email-Adresse oder ihre Domain in einem zentralen Register (Child Protection Registry) eintragen lassen. Das Gesetz betrifft alle US Email-Versender und ausländische Firmen, die in den USA präsent sind, wobei der Begriff Präsenz sehr weit ausgelegt werden könne.

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Kontrollmitteilungen

Ab 1. Juli 2005 sind alle EU - Banken verpflichtet, Kontrollmitteilungen über Zinserträge von EU-Ausländern an die Finanzämter des jeweiligen Heimatstaates zu verschicken. Betroffen sind nicht Dividenden, Anleihen und bestimmte Investmentfonds. Österreich, Belgien und Luxemburg verweisen auf das Bankgeheimnis und beteiligen sich nicht an dem Verfahren. Dort werden pauschale Quellensteuersätze auferlegt, beginnend mit 15%.In den nächsten 6 Jahren steigt der Satz auf 35% an. Hieraus sollen 75% an das Heimatfinanzamt abgeführt werden.
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Verlustzuweisung und Steuerstundungsmodell § 15 b EStG vom Tisch?

Die Pläne zur Einführung de §15 b EStG scheinen zumindest in dieser Form und in dieser Legislaturperiode vom Tisch, so dass Fondsanleger weiterhin von Verlustzuweisungen aus Steuerstundungsmodellen profitieren können. Allerdings ist damit zu rechnen, dass sich die nächste Bundesregierung mit diesem Thema beschäftigen muß, um Gegenfinanzierungsmodelle für die beabsichtigte Senkung der Körperschaftsteuer zu beleuchten.
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Neue Düsseldorfer Tabelle

Das Bundesministerium der Justiz hat ab dem 01.07.2005 die Regelbeträge für den Kindesunterhalt erhöht. Die Düsseldorfer Tabelle wird mit Wirkung ab 01.07.2005 geändert.
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Graffiti - Gesetz 17.06.2005

Der Deutsche Bundestag hat am 17.06.2006 ein Gesetz zur verbesserten Graffitibekämpfung verabschiedet.
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Kapitalanleger Musterverfahren 16.06.2005

Der Deutsche Bundestag hat am 16.06.2006 das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz verabschiedet.Durch die Einführung von Musterverfahren sollen Schadenersatzklagen von Kapitalanlegern wegen falscher oder unterlassener Kapitalmarktinformationen gebündelt und beschleunigt werden.
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Tachomanipulation - Gesetz 17.06.2005

Der Deutsche Bundestag hat am 17.06.2006 ein Gesetz gegen die Tachomanipulation verabschiedet.Das Gesetz stellt auch die Verwendung von entsprechenden Computerprogrammen und die mechanische Einwirkung auf den Wegstreckenzähler mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr unter Strafe. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.Einschlägige Internetseiten sollen bislang dafür geworben haben, dass die Tachomanipulationen straflos sei.Diese Information dürfte damit unzutreffend geworden sein.Führende Anbieter sind nunmehr nach InKraft treten in die Neiderlande ausgewichen. Dort steht die manipulation nicht unter Strafe.
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GmbH Mindeststammkapitalkapital II

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mindeststammkapitals einer GmbH (MindestkapG) im Rahmen des Agenda 2010 Programmes beschlossen. Danach soll das Mindeststammkapital der GmbH nur noch EUR 10.000,00 betragen.
Das Gesetz soll zum 1. Januar 2006 in Kraft treten und das bundesdeutsche GmbH Recht gegen den zunehmenden europäischen Wettbewerb bei den Rechtsformen der Kapitalgesellschaften einschließlich der Europäischen Gesellschaft (Societas Europae SE) besser aufstellen.
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