Rechtscenter Anlageberaterrecht - JuraOffice
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Auskunftsvertrag mit Anlagevermittler BGH Urteil vom 11.01.2007
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Wird ein Anlagevermittler, nachdem ihm der Anlageinteressent verdeutlicht, dass er in Bezug auf eine bestimmte Anlageentscheidung die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Anlagevermittlers in Anpsurch nehmen will, tätig, kommt zumindest stillschweigend ein Auskunftsvertrag mit der Haftungsfolge aus "Culpa in Contrahendo" zu stande. Die Feststellung weiterer Umstände bedarf es nicht, so der BGH in seinem Urteil vom 11.01.2007.
- BGH Urteil vom 11.01.2007 - III ZB 193/05 -
Wenn Sie zu diesem Thema weitere Informationen wünschen, haben wir zur
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- BGH Urteil vom 11.01.2007 - III ZB 193/05 -
Aufklärungspflichten zur Handelbarkeit von Kommanditanteilen BGH Urteil vom18.01.2007
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In einem Urteil vom 18.01.2007 hat der BGH nocheinmal bestätigt, dass auch Anlageberater hinsichtlich der eingeschränkten Handelbarkeit (sog. Fungibilität) von Kommanditbeteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds eine Hinweispflicht haben.
- BGH Urteil vom 18.01.2007 - III ZR 63/06 -
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- BGH Urteil vom 18.01.2007 - III ZR 63/06 -







