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Rechtscenter Arbeitsrecht Arbeitsrecht - Seite: 4 JuraOffice

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Wiedereinstellung BAG Urteil vom 28.10.2004

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Kündigt der Insolvnzverwalter einem Arbeitnehmer und erfolgt im Anschluss daran ein Betriebsübergang, hat der Arbeitnehmer gegen den neuen Betriebsinhaber keinen Wiedereinstellungsanspruch.
- BAG Urteil vom 28.10.2004, Az.: 8 AZR 199/04 -
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Mit der Richtlinie des Rates vom 29.04.2004 EG 2004/48 zum Schutz des geistiges Eigentums, deren Umsetzung in Bundesdeutsches Recht bis zum 29.04.2006 geplant ist, sollen Arbeitgeber für illegalen Downloads von Film-und Musikwerken oder Software durch ihre Angestellten am Arbeitsplatz strafrechtlich und zivilrechtlich haftbar gehalten werden, wenn sie keine arbeitsvertraglich relevanten Regelungen für das Verhalten im Umgang mit dem Medium Internet aufweisen können.


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Abwicklungsvertrag Urteil des BSG vom 18.12.2003

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Mit seinem Urteil vom 18.12.2003 hat das Bundessozialgericht eine in der Literatur und Personalwirtschaft kontrovers geführte Debatte über das Ende des Abwicklungsvertrages wegen der mangelnden Sperrzeitneutralität gemäß § 144 Abs. 1SBG III eingeläutet.


- BSG Urteil vom 18.12.2003 Az.: B 11 AL 35/03 R -


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Jahresarbeitszeit

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Ein Thema, das alle, ob Arbeitgeber, Arbeitgeberverbände, Arbeitnehmer und Arbeitnehmerverbände, beschäftigt. Die Gestaltung von flexiblen Jahresarbeitszeitverträgen wird den Anforderungen an eine moderne Arbeitswelt zum Nutzen der rentablen, wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Mitarbeiter-Ressourcen-Wertschöpfungskette gerecht.

Lohnersatzleistungen

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Fragen der Steuerneutralität von Abfindungsvereinbarungen, also die Abfindung und Einkünfte aus bisherigem Beschäftigungsverhältnis betreffend, haben unter dem Stichwort Zusammenballung im jeweiligen Veranlagungszeitraum mit Einkünften aus neuem Beschäftigungsverhältnis und Leistungen aus sozialer Fürsorge des alten Arbeitgebers (Dienstwagen, Versicherungen, Beiträge zur betrieblichen Rentenversicherung, Kosten des Outplacement)unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesfinanzgerichtes


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Nebenjob & Abgabepflichten - 09.11.2004

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Der Nebenjob ist generell steuer- und sozialabgabepflichtig. Nur der sogenannte Minijob ist hiervon ausgenommen. Doch wer glaubt, er müsse diesen Nebenverdienst nicht seinem Finanzamt melden, ist nicht richtig informiert. Wenn Sie hierzu Fragen haben, sollten sich durch unsere Partneranwälte Boos Bredelin Pinternagel beraten lassen.


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