zurück zum Content


Home > Rechtscenter > Familienrecht

Rechtscenter Familienrecht - Seite: 1 JuraOffice

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es JuraOffice auch nach RDG untersagt ist, rechtsberatend tätig zu werden.
In Einzelfällen sollten Sie sich an Ihren Anwalt wenden.
Gerne verweist JuraOffice auch an seine Partneranwälte. Weitere Informationen erhalten sie hier.
> >|

Versorgungsausgleich I BGH Beschluss vom 28.09.2005

http://boos-bredelin-pinternagel.de

In einem Beschluss vom 28.09.2005 hat der BGH klargestellt, dass der ausgeleichsberechtigte Ehegatte, der in der Trennungszeit mit der Pflege und Erziehung gemeinsamer Kinder eine wesentliche aus der Ehe herrührende Aufgabe alleine übernimmt,auch bei einem sehr kurzen Zusammenleben der Eheleute und langer Trennungszeit Anspruch auf regelmäßigen Versorgungsausgleich hat, ein Ausschluss oder die Herabsetzung nicht gerechtfertigt sind.
- BGH Beschluss vom 28.09.2005 XII ZB 177/00 -
Wenn Sie zu diesem Thema weitere Informationen wünschen, haben wir zur schnellen Bearbeitung Ihrer Anfrage ein Formular hinterlegt.

Unterhalt für Mutter - uneheliches Kind

Bekanntermaßen hat der Vater eines nichtehelichen Kindes für dessen ( Bar-) Unterhalt aufzukommen.Was vielen Müttern und Vätern allerdings nicht bekannt ist, besteht auch unabhängig von einer Ehe eine Unterhaltsverpflichtung gegenüber der Mutter eines nichtehelichen Kindes. Diese kann gemäß § 1615 l BGB für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes von dem Vater Unterhalt und Übernahme der infolge der Schwangerschaft und der Entbindung entstandenen Kosten fordern.


Wenn Sie zu diesem Thema weitere Informationen wünschen, haben wir zur schnellen Bearbeitung Ihrer Anfrage ein Formular hinterlegt.

Die Unterhaltslast als Steuervorteil

Das Einkommenssteuergesetz ( EStG ) bietet die Möglichkeit Unterhaltszahlungen für den Ehegatten ( Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt ) als Sonderausgaben geltend zu machen und so sein steuerpflichtiges Einkommen und damit seine Steuerbelastung zu reduzieren. Diese Steuervergünstigung nennt man begrenztes Realsplitting. Gemäß § 10 Absatz 1 Nr. 1 EStG können jährlich bis zu € 13.805 Ehegattenunterhalt, nicht Kindesunterhalt, geltend gemacht werden.

Voraussetzung hierfür ist allerdings die Zustimmung des Unterhaltsempfängers, da dieser die Unterhaltszahlungen dann als Einkommen versteuern muß. Beim Finanzamt gibt es einen entsprechenden Vordruck, die sogenannte Anlage U, auf welchem die Höhe der Unterhaltszahlungen eingetragen wird und der Unterhaltsempfänger grundsätzlich sein Einverständnis erklären muß. Zur Geltendmachung dieser Sonderausgaben fügt dann der Unterhaltszahler die unterschriebene Anlage U seiner Einkommenssteuerklärung bei. 


Wenn Sie zu diesem Thema weitere Informationen wünschen, haben wir zur schnellen Bearbeitung Ihrer Anfrage ein Formular hinterlegt.

Unterhaltszahlungen auch nach dem Tod des geschiedenen Ehegatten

Vielen Unterhaltsberechtigten ist nicht bekannt, dass ihnen auch nach dem Tod des zu Unterhaltszahlungen verpflichteten geschiedenen Ehegatten ( Unterhaltsschuldner ) weiterhin ein Unterhaltshaltsanspruch zustehen kann. Vor allem ältere Unterhaltsberechtigte begnügen sich daher nach dem Ableben ihres geschiedenen Ehegatten mit ihrer Rente. Hierbei wird dann aus Unkenntnis übersehen, dass dem unterhaltsberechtigten  Ehegatten auch ein Anspruch gegen den Nachlaß des verstorbenen Unterhaltsschuldners zustehen kann, obwohl der geschiedene Ehegatte kein gesetzlicher Erbe mehr ist.


Wenn Sie zu diesem Thema weitere Informationen wünschen, haben wir zur schnellen Bearbeitung Ihrer Anfrage ein Formular hinterlegt.

Trennungsunterhalt BGH Urteil vom 17.01.2007

http://boos-bredelin-pinternagel.de

Der für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des BGH hat noch einmal klargestellt, dass mehrere unterhaltspflichtige Väter in analoger Anwendung des § 1606 Absatz 3 Satz 1 BGB anteilig für den durch die Betreuung der Kinder (ehelich und unehelich) bedingten Unterhaltsbedarf der Mutter haften. Regelmäßig sei nicht zu beanstanden, dass für die tatrichtleriche Bemessung des angemessenen Selbstbehalts, von einem etwa hälftigen zwischen dem notwendigen und dem angemessenen Selbstbehalt liegenden Wert ausgegangen wird.

- BGH Urteil vom 17.01.2007 - XII ZR 104/03 -


Wenn Sie zu diesem Thema weitere Informationen wünschen, haben wir zur schnellen Bearbeitung Ihrer Anfrage ein Formular hinterlegt.

Versorgungsausgleich II

Dieser Bereich ist unseren Mitgliedern vorbehalten. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis. Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich einfach an uns. Zur schnellen Kontaktaufnahme haben wir ein Formular hinterlegt. weiter zum Kontaktformular

Abfindung

Dieser Bereich ist unseren Mitgliedern vorbehalten. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis. Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich einfach an uns. Zur schnellen Kontaktaufnahme haben wir ein Formular hinterlegt. weiter zum Kontaktformular

Ehegattenunterhalt

Dieser Bereich ist unseren Mitgliedern vorbehalten. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis. Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich einfach an uns. Zur schnellen Kontaktaufnahme haben wir ein Formular hinterlegt. weiter zum Kontaktformular

Ehewohnung und Zuweisung

Dieser Bereich ist unseren Mitgliedern vorbehalten. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis. Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich einfach an uns. Zur schnellen Kontaktaufnahme haben wir ein Formular hinterlegt. weiter zum Kontaktformular

Einkommen

Dieser Bereich ist unseren Mitgliedern vorbehalten. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis. Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich einfach an uns. Zur schnellen Kontaktaufnahme haben wir ein Formular hinterlegt. weiter zum Kontaktformular

> >|