Rechtscenter Grundstücksrecht - JuraOffice
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Reparaturaufwendungen für Wasserversorgungsanlagen BGH Urteil vom 01.02.2007
http://boos-bredelin-pinternagel.de
Auch wenn das städtische Versorungsunternehmen Inhaber abzweigender Hausanschlüsse auch innerhalb des von einem Leitungswasserschaden betroffenen Privatgrundstückes ist, hat die Gemeinde gegen den begünstigten Grundstückseigentümer kraft öffentlich-rechtlicher Regelung einen Anspruch auf Erstattung der Reparaturaufwendungen.
- BGH Urteil vom 01.02.2007 - III ZR 289/06 -
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- BGH Urteil vom 01.02.2007 - III ZR 289/06 -







