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Handelsrecht - JuraOffice
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es JuraOffice auch nach RDG untersagt ist, rechtsberatend tätig zu werden.
In Einzelfällen sollten Sie sich an Ihren Anwalt wenden.
Gerne verweist JuraOffice auch an seine Partneranwälte.
Weitere Informationen erhalten sie hier.
Welcher Gläubiger kann es sich in Zeiten von Basel II noch erlauben, dass er nach zahlreichen vergeblichen Mahnläufen noch einmal außergerichtlich mahnt und sich der Schuldner weiter auf Kosten des Gläubigers Zeit und Liquidität verschafft? Sie sind doch keine Bank!
Unser Kooperationspartner bietet Ihnen die Vorzüge eines modernen Forderungsmanagements vom außergerichtlichen über das gerichtliche Mahnbescheidsverfahren, der gerichtlichen Forderungsdurchsetzung bis hin zur Langzeitüberwahung und effizienten Scoring-Modellen.
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Pflichtangaben in Emails - Droht neue Abmahnwelle?
http://bredelin.de
Neue Pflichtangaben in Emails seit dem 01.01.2007.
Das "Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister“ kurz EHUG vom 10.11.2006 verpflichtet seit dem 01.01.2007 deutsche Kaufleute und deren Angestellte, also Einzelkaufleute, Personen- und Kapitalgesellschaften sowie die Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften, Pflichtangaben in allen gewerblichen Emails aufzunehmen. Ein link in der Email, der auf diese Angaben verweist, genügt nicht. Nicht betroffen sind Privatleute und Freiberufler. Verstöße können mit einem Bußgeld belegt werden. Betroffenen Unternehmen droht eine neue, kostenintensive Abmahnwelle. Welche Angaben zur Pflicht geworden sind, können Sie demnächst im Leitfaden "Internetrecht" von Bredelin/Mali nachlesen.
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