Rechtscenter Kaufrecht - JuraOffice
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Gebrauchtwagen und Gewährleistung
http://boos-bredelin-pinternagel.de
Bei Angeboten von Gebraucht-, Vorführ-, Jahres-, Unfall- und Neuwagen oder so genannten Schnäppchen, muss sich der Käufer unabhängig davon, ob er das Fahrzeug, den PKW, den LKW, das Auto, das Motorrad, den Caravan, im Internet, bei ebay, über ein Autoportal, bei einer Autobörse, über Autosuchmaschinen, bei einem Händler, einem Gebrauchtwagenhändler, von Privat oder einem Vertragshändler erwirbt, sehr genau über seine Gewährleistungsrechte als Verbraucher, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers oder des Händlers gerade im Falle eines möglichen Mangels und über die Garantiebestimmungen des Verkäufers und die Widerrufsbestimmungen informieren.
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