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Kein Schadenersatz wegen Hörschadens OLG München Urteil vom 23.10.2006
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Zwar hat schon der BGH befunden, dass der Veranstalter und der jeweilige Verantwortliche die Disco- bzw. Konzertbesucher vor Hörschäden zu bewahren habe (vgl. BGH Urteil vom 13.03.2001 - VI ZR 142/00). Das OLG München wollte in seinem Urteil vom 23.10.2006 jedoch nicht so weit gehen, den DJ zu einer Schadenersatzleistung zu verurteilen, weil erst der Gutachter in einer Fülle von Tests die Gefährlichkeit der auslösenden Tonfrequenz ermitteln konnte und hob daher das Urteil I. Instanz auf.
- OLG München Urteil vom 23.10.2006 - 17 U 3944/06 -







