Rechtscenter Sammelklage - JuraOffice
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Veranstaltung von Boos Bredelin Pinternagel Rechtsanwälte zum Thema Sammelklage
http://boos-bredelin-pinternagel.de
Unsere Partneranwälte Boos Bredelin Pinternagel Rechtsanwälte Düsseldorf möchten auf eine Informations-Veranstaltung zum Thema
Sammelklage - Musterprozess-Einzelklage aus Anlass der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum
Thema Kapitallebensversicherung und Rückzahlungsansprüche
und Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zum
Thema Kreditgeschäfte ohne Widerrufsbelehrung und Immobilienerwerb
hinweisen.
Kündigung der Lebensversicherung BGH Urteile vom 12.10.2005 Empfehlung
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In drei mit Spannung erwarteten Urteilen vom 12.10.2005, hat der IV. Zivilsenat des Bundegerichtshofs klargestellt, dass die Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der kapitalbildenden Lebensversicherungen im Treuhänderfahren über die Berechnung der beitragsfreien Versicherungsumme und des Rückkaufwertes, die Klauseln zur Verechnung der Abschlusskosten und zu Stornogebühren wegen Transparenzmangels zu einer unangemessenen Benachteiligung des Versicherungsnehmers führen und daher nach § 9 AGBG, jetzt § 307 Absatz BGB unwirksam sind.
- BGH Urteile vom 12.10.2005 IV ZR 162/03 ; IV ZR 177/03; IV ZR 245/03 -
Diese sensationelle Entscheidung des BGH hat Auswirkung auf die bislang leerlaufenden Rückforderungsansprüche der Versicherten für kapitalbildende Lebensversicherunge, diezwischen 1994 und 2001 abgeschlossen wurden. Denn wer wie in der Vergangenheit - und dies war immerhin die Hälfte derer, die die zur Zeit 91,5 Millionen Lebensversicherungen kündigten, auf Rückzahlung der bis dato entrichteten Prämien durch die Versicherung hoffte, wurde oft damit vertröstet, die Kapitallebensversicherung doch besser nach Kündigung ruhend zustellen. Jetzt wird die Versicherungswirtschaft sich darauf einstellen dürfen, mindestens die Hälfte der Prämien zurückzuzahlen. Zudem darf die Versicherung bei Kündigung der Lebensversicherung keine Stornogebühr mehr erheben.
Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben oder wissen wollen, welche Ansprüche Sie unter Umständen aus ruhendgestellten oder gekündigten Lebensversicherungen gegen Ihre Versicherung haben, wenden Sie sich an unsere Partneranwälte Boos Bredelin Pinternagel rechtsanwälte.
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