zurück zum Content


Home > Rechtscenter > Schifffahrtsrecht

Rechtscenter Schifffahrtsrecht - Seite: 1 JuraOffice

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es JuraOffice auch nach RDG untersagt ist, rechtsberatend tätig zu werden.
In Einzelfällen sollten Sie sich an Ihren Anwalt wenden.
Gerne verweist JuraOffice auch an seine Partneranwälte. Weitere Informationen erhalten sie hier.
> >|

Betriebsübergang durch Neuvergabe der Bereederung BAG Urteil vom 02.03.2006

http://bredelin.de

Der 8. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seinem Urteil vom 08.03.2006 entscheiden, dass die Neuvergabe der Bereederung eines Forschungsschiffes im Rahmen des Vergaberechts einen rechtsgeschäftlichen Betriebsübergang darstelle, der zum Übergang der Heuerverhältnisse nach § 613a BG führt.

- BAG Urteil vom 02.03.2006 - 8 AZR 147/05 -


Wenn Sie zu diesem Thema weitere Informationen wünschen, haben wir zur schnellen Bearbeitung Ihrer Anfrage ein Formular hinterlegt.

Neues VTG / PSSA in der Ostsee

http://boos-bredelin-pinternagel.de

Die nachstehend schon angekündigten gravierenden Änderungen stehen nun zum 01. Juli 2006 für die Gebiete Rügen, Gedser, Gotland, Bornholmsgatt an.

Von der Maßnahme sind die amtlichen Seekarten 60, 61, 98, 138, 159, 162, 163 betroffen, die als neue Ausgabe vom BSH herausgegeben werden.

Für die amtlichen Seekarten 40,64,79,148 werden Deckblätter veröffentlicht. Über NfS werden die amtlichen Seekarten 12, 13, 36, 142, 167, 240, 1624, 1671 berichtigt.

Sportbootkarten sind vom Eigner selbst mittels NfS zu berücksichtigen.

Es wird empfohlen, sich § 10 d KVR für das richtige Queren und sonstige Verhalten in VTG in Erinnerung zu rufen.

Zur Erinnerung:

Die IMO hat in der Generalversammlung vom 01.12.2005 die neue Einbahnwegführung im Rahmen der Schiffahrtswegemaßnahmen in der westlichen Ostsee als Schutzmaßnahme für besonders schützenswerte Gebiete (MARPOL 73/78 - Special Areas Annex I - VI) angenommen. Die Bundesrepublik Deutschland und die Ostseesanrainerstaaten sollen die neuen VTG u.a. "Bornholmsgatt" und "North of Rügen" verbindlich ab 01. Juli 2006 einrichten. Gemäß MARPOL 73/78 Annex VI gilt für die Ostsee bereits ab dem 19.05.2005, dass es sich um eine SECA Zone (SOx Emission Control Area) handelt, d.h. die Einleitung von Sulphur oder Schwefeldioxyden soll strenger überwacht werden. Außerdem wird eine neue Küstenverkehrszone vor der Küste Mecklenburg-Vorpommerns eingerichtet. Sie soll sicherstellen, dass der Transitverkehr die neuen VTG benutzt und in sicherer Entfernung vor der Küste Mecklenburg-Vorpommerns verläuft.


Wenn Sie zu diesem Thema weitere Informationen wünschen, haben wir zur schnellen Bearbeitung Ihrer Anfrage ein Formular hinterlegt.

Ausflaggung

Dieser Bereich ist unseren Mitgliedern vorbehalten. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis. Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich einfach an uns. Zur schnellen Kontaktaufnahme haben wir ein Formular hinterlegt.
weiter zum Kontaktformular

BIMCO

Dieser Bereich ist unseren Mitgliedern vorbehalten. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis. Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich einfach an uns. Zur schnellen Kontaktaufnahme haben wir ein Formular hinterlegt.
weiter zum Kontaktformular

GMAA Arbitration

Dieser Bereich ist unseren Mitgliedern vorbehalten. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis. Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich einfach an uns. Zur schnellen Kontaktaufnahme haben wir ein Formular hinterlegt.
weiter zum Kontaktformular

Registration of Vessel

Dieser Bereich ist unseren Mitgliedern vorbehalten. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis. Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich einfach an uns. Zur schnellen Kontaktaufnahme haben wir ein Formular hinterlegt.
weiter zum Kontaktformular

Bußgelder

http://boos-bredelin-pinternagel.de

Dass der BGS keine Hoheitsgewalt innerhalb der 12sm Zone hat, ist allenthalben bekannt. Trotzdem kann ein Anstieg der durch den BGS im Wege der Amtshife aufgenommenen Verstöße verzeichnet werden, die in keinem Verhältnis zu den geandeteten Ordnungswidrigkeiten stehen. Bußgeldbescheide sollte in jedem Fall durch Widerspruch angefochten werden. Doch nur der beauftragte Rechtsanwalt kann Akteneinsicht beantragen. Für Rückfragen stehen Ihnen unser Partneranwälte BOOS BREDELIN PINTERNAGEL RECHTSANWÄLTE zur Verfügung.


Wenn Sie zu diesem Thema weitere Informationen wünschen, haben wir zur schnellen Bearbeitung Ihrer Anfrage ein Formular hinterlegt.

Auslandsrechte

Dieser Bereich ist unseren Mitgliedern vorbehalten. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis. Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich einfach an uns. Zur schnellen Kontaktaufnahme haben wir ein Formular hinterlegt. weiter zum Kontaktformular

Beschlagnahme

Dieser Bereich ist unseren Mitgliedern vorbehalten. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis. Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich einfach an uns. Zur schnellen Kontaktaufnahme haben wir ein Formular hinterlegt. weiter zum Kontaktformular

Haftung der Reederei

Dieser Bereich ist unseren Mitgliedern vorbehalten. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis. Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich einfach an uns. Zur schnellen Kontaktaufnahme haben wir ein Formular hinterlegt. weiter zum Kontaktformular

> >|