Rechtscenter Seeunfalluntersuchungsrecht - JuraOffice
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See-/Schiffsunfallanzeige
Gemäß § 7 der Verordnung über die Sicherheit der Seefahrt ist jeder unter Deutscher Flagge fahrende Schiffsführer, damit auch der Sportbootführer See gesetzlich verpflichtet, einen Unfall oder eine Havarie - meist nach Verstößen gegen die KVR und/oder SeeSchStrO - nach Maßgabe des von der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung veröffentlichten Formulars "See-Schiffsunfallanzeige" zu melden. Die Angaben werden später für das Untersuchungsverfahren und das Seeamtsverfahren nach Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetz-SUG herangezogen, so dass die Angaben in der Unfallanzeige von größter Bedeutung für den späteren Spruch auch im Verhältis zu den Nebenfolgen (Führerscheinentzug, Bußgeld) und zur Versicherungswirtschaft sein dürften.
Seeunfall
Die der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung durch das Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetz SUG i.V.m. den Vorschriften des Flugunfall-Untersuchungs-Gesetzen FlUUG) zugewiesenen Aufgaben umfassen u.a. die Untersuchung von







