Rechtscenter Steuerrecht - JuraOffice
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es JuraOffice auch nach RDG untersagt ist, rechtsberatend tätig zu werden.In Einzelfällen sollten Sie sich an Ihren Anwalt wenden.
Gerne verweist JuraOffice auch an seine Partneranwälte. Weitere Informationen erhalten sie hier.
Unfallschaden als geldwerter Vorteil steuerpflichtig BFH Urteil vom 24.05.2007
http://boos-bredelin-pinternagel.de
Der Verzicht des Arbeitsgebers auf Schadenersatz gegen einen Arbeitnehmer, der bei einer beruflichen Fahrt alkoholbedingt und schuldhaft einen Schaden an dem Firmenfahrzeug herbeiführte, wird nicht - so der VI. Senat des BFH in seinem Urteil vom 24.05.2007-, durch die 1% Regelung nach § 8 Absatz 2 Satz 4 EStG abgegolten, da "Aufwendungen" nur solche Kosten sind, die unmittelbar dem Halten und dem Betrieb des KFZ zuzuordnen sind und typischerweise anfallen. Allerdings wirkt sich der Verzicht des Arbeitgebers nur dann ggü. dem Arbeitnehmer steuererhöhend im Sinne von 19 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 EStG aus, wenn die Begleichung der Schadenersatzforderung nicht zum Werbungkostenabzug berechtige. (Nur) Eine für das Unfallereignis und den Schaden kausale und schuldhafte Trunkenheitsfahrt, so der BFH, berechtigt nach ständiger Rechtsprechung des BFH gerade aber nicht zum Werbungskostenabzug, so dass im Einzelfall ein geldwerter Vorteil angenommen werden kann.
- BFH Urteil vom 24.05.2007 - VI R 73/05 -
Pendlerpauschalregelung verfassungswidrig? NFG Beschluss vom 27.02.2007
http://boos-bredelin-pinternagel.de
Nachdem das Niedersächsische Finanzgericht (NFG) die Neuregelung zur Entfernungspauschale im Einkommenssteuerrecht für verfassungswidrig hält und das Bundesverfassungsgericht angerufen hat, bleibt zunächst abzuwarten, ob auch das BVerfG die Auffassung des NFG teilt, wonach § 9 Absatz 2 EstG gegen Artikel 3 I GG verstoßen soll.
- NFG Beschluss vom 27.02.2007 - 8 K 549/06 -
Steuerrückerstattung & Auslandsdividenden EuGH Urteil vom 06.03.2007
http://boos-bredelin-pinternagel.de
In einem rechtskräftigen Urteil des EuGH vom 06.03.2007 hat dieser klargestellt, dass die Deutschen Finanzbehörden ohne zeitliche Beschränkung in anhängigen und noch nicht rechtskräftigen Verfahren für die Zeit bis 2001 allen Betroffenen Anlegern eine Steuergutschrift zu erteilen habe. Die Gesamtbelastung wird auf rund 5 Milliarden EUR geschätzt.
- EuGH Urteil vom 06.03.2007 - C-292/04 -
Frachtbrief, CMR - Frachtbrief und Rückerstattung der Ausfuhrerstattung BFH Urteil vom 08.08.2006
http://boos-bredelin-pinternagel.de
Kraftfahrzeugsteuer für Geländefahrzeuge z.B. Defender II BFH Beschluss vom 21.08.2006
http://boos-bredelin-pinternagel.de
Entgegen der Meinung des FG Köln - Beschluss vom 28.11.2005 - als Vorinstanz, ist der BFH in der Entscheidung vom 21.08.2006 nun der Auffassung, dass es dem Tatgericht unter Berücksichtigung der Gesamtheit aller Merkmale (Bauart und Einrichtung) obliegt, eine objektive Bewertung der Beschaffenheit des jeweiligen Fahrzeugs vorzunehmen.Gleichwertig für die Einstufung als LKW oder PKW sind zu betrachten: Zahl der Sitzplätze, zulässige Zuladung, Größe der Ladefläche, Ausstattung mit Sitzbefestigungspunkten und Gurten, Verblechung der Seitenfenster, Karroserie- und Fahrgestellbeschaffenheit, Motorisierung und Höchstgeschwindigkeit und das Erscheinungsbild. Mit Aufhebung des § 23 Absatz 6a StVZO ist die bis dahin bestehende Sonderregelung der Gewichtsbesteuerung für Kombinationskraftwagen von mehr als 2,8 Tonnen ersatzlos entfallen. Deswegen könne auch die ältere Senatsrechtsprechung, wonach Fahrzeuge mit zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 2,8t nicht als PKW zu besteuern waren (vgl. BFH Urteil vom 31.03.1998- VII R 116/97), nicht mehr herangezogen werden.
Da das FG Köln aber seine o.g. Entscheidung ausschließlich auf die Richtlinie der Kommision vom 20.12.2001 - RL 2001/116/EG stützte, war der Beschluss aufzuheben und an das FG zurückzuverweisen. Das FG Köln wird nun anhand des aufgestellten Kriterienkataloges zu entscheiden haben, ob das Geländefahrzeug PKW oder LKW ist.
- BFH Beschluss vom 21.08.2006 - VII B 333/05 -
Altenheim, Erbschaft, Betriebseinnahme BFH Urteil vom 14.03.2006
http://boos-bredelin-pinternagel.de
Die für ein gewerblich betriebenes Altenheim bestimmte Erbschaft mit der Verfügung "für die Altenarbeit" ist nach einem Urteil des BFH vom 14.03.2006 im Zeitpunkt der Auszahlung als Einnahme zu versteuern.
- BFH Urteil vom 14.03.2006 - VIII R 60/03 -
Sale-and-lease-back und Umsatzsteuer BFH Urteil vom 09.02.2006
http://boos-bredelin-pinternagel.de
Die Lieferung von Gütern im Wege der "sale-and-lease-back" - Konstruktion kann nach Auffassung des BFH in seinem Urteil vom 09.02.2006 kein steuerbarer Umsatz der Umsatzsteuer mit der Folge sein, dass der Leasingnehmer die durch den Leasinggeber ausgewiesene Mehrwertsteuer nicht als Vorsteuer geltend machen kann. Die Frage ist somit an Hand der Vertragsgestaltung individuell zu konkretisieren.
- BFH Urteil vom 09.02.2006 - V R 22/03 -
Entlohnungscharakter bei hochwertigen Bekleidungsstücken BFH Urteil vom 11.06.2006
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 11.04.2006 hat die kostenlose oder verbilligte Überlassung qualitativ hochwertiger Bekleidungsstücke an die Geschäftsleitung selbst dann Entlohnungscharakter i.S.v. § 19 Absatz 1 Nr. 1 EStG, wenn die Arbeitnehmer arbeitsvertraglich verpflichtet werden, die Kleidung während des Dienstes zu tragen. Die Zuwendung ist daher steuerpflichtiger Arbeitslohn.
- BFH Urteil vom 11.04.2006 - VI R 60/02 -
Kraftfahrzeugsteuer für Geländefahrzeuge z.B. Defender FG Köln Beschluss vom 28.11.2005
http://boos-bredelin-pinternagel.de
Geländefahrzeuge wie z.B. der Defender und vergleichbare Fahrzeuge, die ein Gesamtgewicht von mehr als 2,8t ausweisen, konnten bisher nach dem jeweiligen Fahrzeuggewicht besteuert werden. Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass diese günstige Möglichkeit durch die Streichung des § 23 Absatz 6a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ab 01.05.2005 entfallen ist und diese Fahrzeuge als PKW nach Hubraum besteuert werden müssen.
Dem steht nun die Entscheidung des Finanzgerichts Köln in seinem Beschluss vom 28.11.2005 entgegen. Danach ist mit Rücksicht auf geltendes EU-Recht weiterhin die Gewichtsbesteuerung vorzunehmen. Das Finanzgericht hat die Beschwerde zum BFH zugelassen.
- FG Köln Beschluss vom 28.11.2005 - 6 V 3715/05 -







