Rechtscenter Stiftungsrecht - JuraOffice
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BFH
Mit Beschluss vom 14.07.2004 hat der BFH dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob eine gemeinnützige Stiftung privaten Rechts eines anderen Mitgliedstaates, die im Inland mit Vermietungseinkünften beschränkt steuerpflichtig ist, anders als eine im Inland gemeinnützige unbeschränkt steuerpflichige Stiftung mit entsprechenden EInkünften nicht von der Körperschaftsteuer befreit ist.
- Az.: 14.07.2004 - I R 94/02 -
- Az.: 14.07.2004 - I R 94/02 -







